Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Die Gesellschaft für Goldschmiedekunst e.V. Hanau (nachfolgend „GfG Hanau“) erbringt gegenüber Nutzern Leistungen zur Identifizierung von Silberobjekten (nachfolgend insgesamt „Identifizierung“) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sind nicht als geschlechtsspezifisch zu betrachten.

1.2 Die Angebote richten sich ausschließlich an Nutzer mit einer Rechnungs- und Lieferanschrift in Deutschland.

1.3 Der Nutzer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

1.4 Die AGB gelten ausschließlich. Etwaige entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie mit den vorliegenden AGB inhaltlich übereinstimmen und von der GfG Hanau ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn die GfG Hanau in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der Nutzer Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Leistungen der GfG Hanau

2.1 Die Leistung der GfG Hanau besteht in dem Abgleich eines durch den Nutzer mitgeteilten Silberobjektes mit dem Lexikon Deutscher Silbermarken und der Identifikation der Marke bzw. der Zuordnung zu einem Hersteller oder einem Künstler, wenn sich diese Marke in der Datenbank der GfG Hanau befindet und, bei Vorliegen eines Treffers, die Mitteilung hierüber bei der GfG Hanau vorliegender Informationen zu der Marke, dem Objekt oder dem Hersteller an den Nutzer.

2.2 Die GfG Hanau erbringt ihre vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Ein besonderer Erfolg ist jedoch ausdrücklich nicht geschuldet. Die GfG Hanau ist insbesondere nicht verpflichtet, Identifizierungsleistungen zu erbringen, die über den unter Ziffer 2.1 beschrieben Abgleich hinausgehen.

2.3 Gutachten zum Wert der Objekte werden nicht erstattet.

2.4 Die Identifizierung eines Silberobjektes setzt die Anfrage durch den Nutzer über die Website der GfG Hanau oder eine fernmündliche/elektronische oder persönliche Beauftragung voraus.

2.5 Voraussetzung für die Erbringung der Identifizierungsleistung durch die GfG Hanau ist die Zur-Verfügung-Stellung von Lichtbildern in ausreichender Qualität durch den Nutzer unter Berücksichtigung der auf der Unterseite „Anleitung“ zur Verfügung gestellten Informationen.

3. Zugang und Verfügbarkeit

3.1 Die GfG Hanau ist berechtigt, den Identifizierung-Service jederzeit ein- oder umzustellen oder in sonstiger Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich die gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen für die Erbringung oder in Zusammenhang mit der Identifizierungsleistung ändern.

3.2 Die GfG Hanau ist bemüht, ihren Identifizierungs-Service möglichst dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Allerdings kann keine Haftung für dessen ständige Verfügbarkeit übernommen werden. Ein Anspruch des Nutzers auf eine Leistungserbringung innerhalb einer vorgegebenen Zeit besteht nicht. Die GfG Hanau kann die Verfügbarkeit zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen oder andere limitierende Faktoren erforderlich ist. Die Haftung der GfG Hanau wegen eines Verschuldens bleibt unberührt.

4. Registrierung / Anmeldung

4.1 Identifizierungsanfragen über den Internetauftritt der GfG Hanau werden über ein Online-Nutzerkonto abgewickelt. Mit der Registrierung erkennt der Nutzer die vorliegenden AGB an.

4.2 Die Nutzung des Online-Nutzerkontos setzt zwingend eine Registrierung unter Angabe auf dem Internetauftritt der GfG Hanau abgefragten Daten des Nutzers voraus.

4.3 Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Die GfG kann die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z. B. unrichtige Angaben gemacht werden oder zu befürchten ist, dass Zahlungspflichten voraussichtlich nicht nachgekommen wird.

4.4 Pro Nutzer ist jeweils nur eine Registrierung zulässig.

4.5 Zur Registrierung füllt der Nutzer das von der GfG Hanau bereitgestellte elektronische Formular vollständig und korrekt aus und sendet dieses durch Klicken auf einen entsprechenden Button an die GfG Hanau. Zum Zwecke der Identifizierung erhebt die GfG Hanau solche Informationen des Nutzers, die geeignet sind, ihn als ihren Vertragspartner identifizieren zu können, die Identität des zu identifizierenden Silberobjektes zu überprüfen und einen Abgleich dieser Informationen mit dem Lexikon Deutscher Silbermarken zu ermöglichen.

4.6 Soweit der Nutzer bei seiner Anfrage Bilder an die GfG Hanau übersendet, ist er verpflichtet, darauf zu achten, dass durch die Bilder keine Rechte Dritter, insbesondere in Form von Urheber- und Persönlichkeitsrechten, verletzt werden.

4.7 Die GfG Hanau gewährt Nutzern, die einer akademischen Tätigkeit nachgehen, einen Rabatt in Höhe von 50 % auf den Bruttogesamtpreis des gewählten Identifizierungs-Paketes. Berechtigt für die Inanspruchnahme des Rabattes sind Lehrende, Studierende und Angestellte einer Hochschule, einer Universität, einer Berufsschule, eines Museums oder einer gemeinnützlichen Sammlung, die zusammen mit ihrer Anfrage einen Nachweis ihrer aktuellen Tätigkeit übersenden, aus denen sich Name und Zugehörigkeit zu einer der vorstehenden Institutionen ergeben. Die GfG Hanau behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die Zugehörigkeit zu verlangen.

5. Bestellung / Vertragsschluss

5.1 Mit seiner Anfrage zur Identifizierung gibt der Nutzer unter Bezug auf diese AGB ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Dies gilt unabhängig von Art und Form des Bestellvorgangs (Internet, E-Mail, Telefax, Telefon, Brief, Bestellformular etc.).

5.2 Der Vertrag zur Identifizierung kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots durch die GfG Hanau zustande. Bei Bestellungen des Nutzers über ihren Internetauftritt bestätigt die GfG Hanau dem Nutzer den Erhalt seiner Anfrage unverzüglich durch eine elektronische Eingangsbestätigung per E-Mail an die vom Nutzer im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Nutzers seitens der GfG Hanau auf Abschluss eines Identifizierungsvertrages dar. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt unabhängig von dem Kommunikationsweg erst durch die Abgabe einer separaten Annahmeerklärung durch die GfG Hanau zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird, oder durch tatsächliche Erbringung der Identifizierungsleistung. Die GfG Hanau erklärt die Annahme spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Anfrage. Die GfG Hanau behält sich das Recht vor, eingegangene Registrierungen ohne weitere Begründung abzulehnen.

5.3 Die GfG Hanau speichert keine Vertragstexte oder hält diese dauerhaft für den Nutzer zum Abruf bereit.

6. Zahlung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Kosten für die Identifizierungsleistung der GfG Hanau richten sich nach der Anzahl der zu identifizierenden Silberobjekte und sind auf der Website der GfG Hanau unter „Preise“ einsehbar.

6.2 Die Kosten für die Identifizierungsleistung sind jeweils im Voraus fällig (Vorkasse). Hierzu wird die GfG Hanau dem Nutzer nach dem Eingang seiner Identifizierungs-Anfrage die Zahlungsmodalitäten mitteilen. Der Nutzer erhält hierzu von der GfG Hanau über die Kosten eine Rechnung per E-Mail ohne Unterschrift.

6.3 Der Nutzer kann die Kosten für die Identifizierungsleistung mittels PayPal oder per Überweisung gegen Rechnung bezahlen.

6.4 Der Eingang der Zahlung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen bei der GfG Hanau erfolgen. Geht die Zahlung nicht fristgemäß ein, ist die GfG Hanau berechtigt, den mit dem Nutzer bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen und den Account des Nutzers zu schließen. Kommt ein Nutzer mit den Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die GfG Hanau nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.

6.5 Durch die Nutzung der Dienste der GfG Hanau können darüber hinaus Verbindungs- und Übertragungsentgelte anfallen, die durch den jeweiligen Internetprovider des Nutzers erhoben werden und vom Nutzer zu tragen sind.

7. Mitwirkungsleistungen und sonstige Pflichten des Nutzers.

7.1 Der Nutzer ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Erbringung der Identifizierungsleistung verpflichtet.

7.2 Insbesondere stellt der Nutzer der GfG Hanau auf Nachfrage alle für die Identifizierung erforderlichen Angaben, Daten, Unterlagen, Dokumente und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.

8. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Gesellschaft für Goldschmiedekunst e. V.
Altstädter Markt 6
63450 Hanau
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Hartwig Rohde, (Anschrift wie oben)
Batho Gündra, (Anschrift wie oben)
Kontakt
Telefax: +49 6181 256554
E-Mail: gfg-hanau(at)t-online.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ausschluss des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in überwiegender Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Sie deshalb als Unternehmer anzusehen sind (§ 14 BGB).
Sie stimmen ausdrücklich zu, dass wir vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen.
Ende der Widerrufsbelehrung

9. Datenschutz

Die GfG Hanau verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers zu dem Zweck der Erbringung der Identifizierungsleistung und Leistungen im Rahmen des Vertragsschlusses sowie im Rahmen von gesetzlichen oder rechtlichen Pflichten, die die GfG Hanau erfüllen muss. Eine darüber hinausgehende Verwendung von Daten des Nutzers durch GfG Hanau erfolgt im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses bzw. ggf. mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers. Ausführliche Informationen zum Umgang mit den Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf den Webseiten der GfG Hanau hinterlegt ist und dort jederzeit abgerufen werden kann.

10. Haftung

10.1 Die GfG Hanau haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Für sonstige Schäden haftet die GfG Hanau, sofern sich nicht aus einer von der GfG Hanau übernommenen Garantie etwas anderes ergibt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

10.3 Die GfG Hanau haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch arglistiges Verhalten verursacht wurden, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der GfG Hanau, der gesetzlichen Vertreter oder der leitenden Angestellten der GfG Hanau verursacht wurden.

10.4 Die GfG Hanau haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens

  • für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • sowie für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen der GfG Hanau vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

10.5 Im Übrigen ist jegliche Haftung von GfG Hanau für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

10.6 Unbeschadet der vorhergehenden Bestimmungen mindert ein Mitverschulden des Nutzers – insbesondere die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Organisationsfehler, unzureichende Datensicherung oder ein Verstoß gegen sonstige Vertragspflichten – die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruchs.

10.7 Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber der GfG Hanau schriftlich anzuzeigen oder von der GfG Hanau aufnehmen zu lassen, so dass die GfG Hanau möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Nutzer noch Schadensminderung betreiben kann.

10.8 Die GfG Hanau haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Nutzer alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

11. Sonstiges

11.1 Diese AGB und alle unter Einbeziehung dieser AGB zwischen der GfG Hanau und dem Nutzer geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.

11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Regelung eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.